Kurse
 
können telefonisch/ per Post oder per Email verbindlich gebucht werden.
Für die Teilnahme an Kursen und Schulungen erhalten Sie eine Anmeldebestätigung sofern nicht anders vereinbart.
Kurse und Schulungen sind modular aufgebaut, so das sie diese nach persönlichem Interesse nutzen können.
Eine Verbindlichkeit alle Module zu nutzen besteht nicht.

Für die Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung/ ein Zertifikat.Die Teilnahmebescheinigung kann je nach persönlicher Voraussetzung zur Anerkennung als Nachbarschaftshelfer/in genutzt werden. Bitte erkundigen SIe sich bei der jeweiligen Pflegekasse nach den Modalitäten.


Vereinbarung von Beratungsterminen
 
Eine telefonische/ elektronische oder postalische Vereinbarung eines Termins zur Beratung/  Schulung ist verbindlich.
Absagen sind in dringenden Fällen telefonisch möglich.


Vorträgen, Fortbildungen, Inhouseveranstaltungen/ Fallbesprechungen, Mitarbeiterschulungen/ Fachberatungen

Diese werden vorab schriftlich/ per email vewrbindlich gebucht/ beauftragtund vom Auftragnehemr bestätigt.Mündliche Vereinbarungen gelten ebenfalls als verbindlicher auftrag, sofern nicht anders vereinbart.


Rücktrittsbedingungen/ Widerrufsrecht/ Absagen:

bei kostenpflichtigen gebuchten Vorträgen, Fortbildungen, Inhouseveranstaltungen/ Fallbesprechungen, Mitarbeiterschulungen/ FachberatungenEine Absage/ Rücktritt/ Widerruf von gebuchten Vorträgen, Fortbildungen, Inhouseveranstaltungen/ Fallbesprechungen, Mitarbeiterschulungen/ Fachberatungenist ohne Angabe von Gründen schriftlich bis 2 Wochen vor Termin ohne Kosten möglich.

Bei Absagen bis 1 Woche vor Termin werden - sofern nicht anders vereinbart - 50% des vereinbarten Honorars fällig.Andernfalls ( bei Absagen bis zum vereinbarten Auftrag) wird dem Kunden/ AUFTRAGGEBER das gesamte vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt.
Abweichende Regelungen sind vorab schriftlich zu treffen.


Absage durch den Anbieter:


Bei Absage eines Termins durch den Anbieter erfolgt ein Ersatztermin in Abstimmung mit dem Vertragspartner. Sollte dies nicht möglich sein, so werden bisher erfolgte Zahlungen zurückerstattet.


! Hinweise zum Datenschutz - siehe Datenschutzvereinbarung DSGVO




Kurse - kostenfrei



Beratung/ Vermittllung/ Pflegebegleitung im Rahmen niedrigschwelliger Angebote

              25,€ / Std.
           

Die Abrechnung erfolgt über die Pauschale im Rahmen des erhöhten Betreuungsaufwandes bei Vorliegen von Pflegestufe 0 oder höher.
Der Versicherungsnehmer erhält keine gesonderte Rechnung. Es ist lediglich eine formlose Abtretungserklärung notwendig, die die Abrechnung zwischen Dienstleister und Pflegekasse regelt.


* Hausbesuch  :   zzgl.  Fahrtkosten 0,30 €/ km  

                                               
 
* individuelle häusliche Schulung:
                                    
kostenfrei für Versicherte der
KKH Kaufmännische Krankenkasse Hamburg
Techniker Krankenkasse

Barmer/GEK
DAK bis 30.6.18
LsV
DKV
Knappschaft
PKV



* Überleitungspflege


                                          kostenfrei für Versicherte der KKH

Bitte beachten Sie auch hier die Hinweise auf Verbindlichkeit.



Fallbesprechungen sind ein wirksames Mittel zur Aufrechterhaltung der Mitarbeiterzufriedenheit und zur Steigerung der Qualität und Konstruktivität der Arbeit.

Für die Durchführung von Fallbesprechungen erfolgt ein schriftliches Angebot.

In Absprache mit dem Auftraggeber wird ein individulles Angebot erstellt.
Erst nach Übereinstimmen beider Geschäftspartner und schriftlicher Zusage kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

Kosten 65,-€ / Stunde


Für die Durchführung von Fortbildungen erfolgt ein schriftliches Angebot.

In Absprache mit dem Auftraggeber wird ein individulles Angebot erstellt.
Erst nach Übereinstimmen beider Geschäftspartner und schriftlicher Zusage kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

Für Einrichtungen besteht die Möglichkeit Mitarbeiter im Bereich der niedrigschwelligen Betreuungsangebote nach § 45 a SGB XI schulen zu lassen. Bitte fordern sie ein persönliches Angebot.
Regelmäßige Fortbildungen können angeboten werden (Umfang 1 Tag/ Jahr)

Mitarbeiter, die nach § 87 b (§53) ausgebildet sind, können notwendige 2-tägige Auffrischungsschulungen erhalten. Gerne erstelle ich ihnen ein persönliches Angebot.

Mitarbeiter/ Einrichtungen:
Es werden Bildungsschecks akzeptiert. Bitte sprechen Sie mich an. Gerne erläutere ich Ihnen die persönichen Voraussetzungen und die Vorgehensweise zur Beantragung.

Kosten:
75,-€/ UStd.
zzgl. Materialpauschale 6,50 € / Teilnehmer
zzgl. Fahrtkosten a' 0,30 €/ km

Individuelle Preise
bei Buchung von mehreren Fortbildungen/ Jahr
bei besonderen Themen
bei größeren Gruppen
bei Einzelpersonen


Die Durchführung von Fachberatungen in der eigenen Einrichtung erfolgt individuell und angepaßt an die Fragestellung der Mitarbeiter.
Das Honorar für eine Beratungsstunde beträgt 65,-   €
                   zzgl. einer Anfahrtspauschale von 12,80 € bei Beratung vor Ort.


Als Einrichtung möchten Sie gerne ein Konzept für einen neuen Dienst entwickeln und wünschen sich dazu Untersützung und fahcliche Begleitung - von der Idee über die Antragstellung bis hin zum Ergebnis -
Gerne in ich Ihnen hier behilflich!

Sofern nicht anderes vereinbart kosten diese Leistung:

65,-€/ Std. für Einrichtungen

Individuelle Preise für Einzelanbieter/ Kleinunternehmer/ Einzelanbieter niedrigschwelliger Leistungen. Bitte fragen Sie nach und lassen sich ein Angbeot erstellen.


Anbieter niedrigschwelliger Leistungen ohne eigene Fachkraftqualifikation biete ich die Möglichkeit einer Kooperation.
Besondere Bestimmungen, Lesitungen, Kosten auf Anfrage


Für die Durchführung von Vorträgen erfolgt ein schriftliches Angebot.

Erst nach Übereinstimmen der beiden Geschäftspartner und schriftlicher Zusage des Auftraggebers kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
Die darin angegebenen Preise sind bindend.




Es bestehen Kooperationsverträge mit folgenden Pflegekassen:

KKH Kaufmännische Krankenkasse Hamburg
Techniker Krankenkasse

Barmer/GEK
DAK
LsV
DKV
Knappschaft
PKV

Weitere Kassenzulassungen sind beantragt!

Eine Abrechnung über den erhöhten Betreuungsaufwand ist mit Mitgliedern aller Kassen möglich!


Ich nehme § 19 Abs. 1 UStG in Anspruch.
Es werden daher keine Umsatzsteuern ausgewiesen. Die angegebenen Preise sind Endpreise.

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