Die Beantragung niedrigschwelliger Anerkennung oder weiterer Antragstellungen und Konzeptentwicklung ist für den ein oder anderen ein Buch mit sieben Siegeln. Gerne übernehme ich diese Aufgaben für sie und bereite nach ihren Vorstellungen die benötigten Konzepte, Anträge und sonstige Unterlagen vor. * Beratung * Konzeptentwicklung * Antragstellung * Kontakte mit Behörden
Kosten: 65,-€ Stunde
Kooperationsverträge für Betreuungsdienste ohne vorhandene Fachkraft:
Betreuungsdienste nach §45b benötigen entsprechend der
aktuellen Richtlinien der AnFöVo ohne vorhandene Fachkraft Kooperationen
und eine verbindliche Kooperationsvereinbarung mit geeigneten Fachkräften, um ihr Unternehmen als niedrigschwellig anerkennen lassen zu können.
Sollten
Sie Interesse an einer solchen Kooperation haben, damit sie eine
fachliche Unterstützung für ihr Unternehmen und etwaiger MItarbeiter
haben, so wenden sie sich gerne an mich.
* regelmäßige Sprechstunden * Fallbesprechungen * Teamsitzungen regelmäßige Fortbildungen der Mitarbeiter/ Betreuer * Begleitung/ Anleitung der Betreuungskraft bei Bedarf * Notfalltelefon bei Bedarf * Unterstützung bei Erstkontakten
Gerne erstelle ich ihnen dazu ein individuelles Angebot!